Kostenerstattung und Preise
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt durch Ausstellung einer Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Für Selbstzahlende gelten vergünstigte Preise. Im Falle einer Kostenerstattung wird das reguläre Honorar berechnet.
Selbstzahlende
| 45 Minuten | 85 € |
| 60 Minuten | 100 € |
| 75 Minuten | 120 € |
| 90 Minuten | 150 € |
Kostenerstattung
| 45 Minuten | 115 € |
| 60 Minuten | 130 € |
| 75 Minuten | 150 € |
| 90 Minuten | 180 € |
HEILPRAKTIKER BEHANDLUNG
Die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen, der Zusatzversicherung für Heilpraktiker sowie der Beihilfe teilweise oder ganz erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker).
OSTEAOPTHIE
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Therapeutin Mitglied in einem Osteopathie-Verband ist. Klären Sie bitte im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, können Sie gerne einen Termin bei unserer Kollegin Pauline Supper buchen – sie ist Mitglied im Verband freier Osteopathen e.V.