Preise und Kostenerstattung

Die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen, der Zusatzversicherung für Heilpraktiker und der Beihilfe teilweise oder ganz erstattet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Leistungen.

Die Abrechnung der Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) durch Ausstellung einer Rechnung. Die Behandlungskosten müssen im vollen Umfang beglichen werden, auch im Falle einer Nichterstattung.

Für Selbstzahlende gelten vergünstigte Preise. Im Falle einer Kostenerstattung wird das reguläre Honorar berechnet. Die Behandlungsdauer und das entsprechende Honorar richten sich nach den aktuellen Behandlungszielen und Inhalten. Die angegebenen Zeiten und Preise stellen einen Richtwert dar.