Kostenerstattung
Die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen, der Zusatzversicherung für Heilpraktiker und der Beihilfe teilweise oder ganz erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das Honorar ist, unabhängig von der Höhe der Erstattung Ihres Versicherungsträgers, in voller Höhe zu entrichten. Gemäß § 14 UStG sind Heilpraktiker-Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschußen die Behandlungskosten von 3-4 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob Sie eine ärztliche Verordnung benötigen. In den meisten Fällen ist dies der Fall.