Behandlungsvertrag für Heilpraktiker
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die manualtherapeutische bzw. osteopathische Behandlung des Patienten durch den Heilpraktiker.
2. Honorar
Die von uns erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) berechnet und von den meisten privaten Krankenversicherungen oder von Heilpraktikerzusatzversicherungen übernommen. Die
Behandlungskosten müssen auch im Falle einer Nichterstattung durch Ihre Krankenversicherung im vollen Umfang
beglichen werden. Das Honorar für die Heilpraktiker-Behandlung wird in Höhe der aktuellen Sätze fällig. Es gelten die auf dieser Webseite veröffentlichten Preise. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
3. Terminvereinbarung / Absagen von Terminen
Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Der Patient ist daher verpflichtet, Termine pünktlich einzuhalten, und falls erforderlich, Termine frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher abzusagen, damit die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in voller Höhe an, wobei dem Patienten der Nachweis vorbehalten bleibt, dass der Praxis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Schweigepflicht
Als Heilpraktiker unterliegen wir der Schweigepflicht über sämtliche Informationen, die uns in Ausübung unserer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Ausgenommen sind gesetzliche Offenbarungspflichten, beispielsweise aus dem Infektionsschutzgesetz.
5. Mitteilungspflicht
Sie verpflichten sich, uns wahrheitsgemäß über anderweitige, in zeitlichem Zusammenhang erfolgte Behandlungen und über Medikationen zu unterrichten.
5. Mitteilungspflicht
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages. Die Dokumente werden Ihnen bei Ihrem ersten Termin ausgehändigt.
▪ Patientenbogen
▪ Patientenaufklärung
▪ Einwilligungserklärung in der Datenverarbeitung
▪ Patienteninformation zum Datenschutz